Rückzugsverhalten - Allgemeine Maßnahmen M3
Auf Grund des Bescheides sind, sofern es die Bedürfnisse des Kindes erfordern,
situations- und personenbezogen unter anderen folgende Maßnahmen anzuwenden.
Der Lehrplan für Sondererziehungsschulen ist verbindlich anzuwenden!
Teil 3 des Lehrplans der Sondererziehungsschule
Allgemeine didaktische Grundsätze
Die Unterrichtsplanung ist den individuellen Bedürfnissen und der vorhandenen Leistungsfähigkeit anzupassen:
Lernumgebung, Zeitstrukturen, Leistungsanforderungen und die Gestaltung des Schul- und Klassenklimas haben sich daran zu orientieren.
M 3.1 Allgemeine Maßnahmen
Lehrplan
Lehrplan der Sonderschule der Sondererziehungsschule / Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder ist anzuwenden
- Förderliche Gestaltung von Arbeitsmaterialien
- andere Unterrichtsformen bewusst wählen
- Minimalanforderungen mit dem Kind definieren
- Kompetenzen und Lernziele im Fokus – Anzahl
- Umfang der Arbeitsaufträge reduzieren Stoffreduktion / Stoffaufbereitung Mut zur Lücke
- Hausaufgaben überdenken / reduzieren
- an den Interessen und Stärken der Schüler/innen anknüpfen
- Flexibilität in Bezug auf die Bedürfnisse des Kindes
- Rückzugsräume für das Kind schaffen
- Unterricht in der Kleingruppe / Einzelunterricht
- Stundenreduktion
Individueller Förderplan
Beobachtungsbogen als Arbeitsgrundlage für alle mit dem / der Schüler/in befassten Personen / Lehrkräfte:
Ziele – Maßnahmen – Zuständigkeit – Evaluation (Planungsformular)
Spezifische Förderung
im sozial-emotionalen Bereich (vorrangig!) spezifische Trainings: Literaturhinweise
Formen / Settings der Leistungsfeststellung
an die Bedürfnisse des Kindes anpassen (Prüfungskultur , Förderliche Leistungsbeurteilung ÖZEPS)
LBVO im Sinne des Kindes auslegen
Schulinterne Konzepte
Vereinbarungen zur Förderung, Unterstützung und zum Schutz des Kindes.