images/stories/artikel/slide/blatt_1920_500.jpgimages/stories/artikel/slide/boys_1920_500.jpgimages/stories/artikel/slide/quader_1920_500.jpgimages/stories/artikel/slide/schmid_1920_500.jpgimages/stories/artikel/slide/bild_intro.pngimages/stories/artikel/slide/blitz_1920_500.png

Erscheinungsform E3

Der SPF-SE wurde per Bescheid festgestellt.

Was dürfen LehrerInnen?
Was müssen LehrerInnen?
Was können LehrerInnen tun?
Was verändert sich für die LehrerInnen, den Schüler/die Schülerin, die Klasse, die Schule mit dem Bescheid SPF SE?

Auf Grund des Bescheides sind, sofern es die Bedürfnisse des Kindes erfordern, situations- und personenbezogen unter anderem folgende Maßnahmen anzuwenden:

Der Lehrplan für Sondererziehungsschulen ist verbindlich anzuwenden!

Allgemeine didaktische Grundsätze (Teil 3 des Lehrplanes für Sondererziehungsschulen):

  • Die Unterrichtsplanung ist den individuellen Bedürfnissen und der vorhandenen Leistungsfähigkeit anzupassen.
  • Lernumgebung, Zeitstrukturen, Leistungsanforderungen und die Gestaltung des Schul- und Klassenklimas haben sich daran zu orientieren.

beitrag weiter weiter zu Maßnahmen M3

Copyright © 2024 Maßnahmensammlungen