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Allgemeine Maßnahmen M3

e m 3

Auf Grund des Bescheides sind, sofern es die Bedürfnisse des Kindes erfordern, situations- und personenbezogen unter anderem folgende Maßnahmen anzuwenden:

Der Lehrplan für Sondererziehungsschulen ist verbindlich anzuwenden!

Allgemeine didaktische Grundsätze (Teil 3 des Lehrplanes für Sondererziehungsschulen):

Die Unterrichtsplanung ist den individuellen Bedürfnissen und der vorhandenen Leistungsfähigkeit anzupassen.Lernumgebung, Zeitstrukturen, Leistungsanforderungen und die Gestaltung des Schul- und Klassenklimas haben sich daran zu orientieren.

Lehrplan

Lehrplan der Sonderschule der Sondererziehungsschule / Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder anwenden

  • Förderliche Gestaltung von Arbeitsmaterialien
  • andere Unterrichtsformen bewusst wählen
  • Minimalanforderungen mit dem Kind definieren
  • Kompetenzen und Lernziele im Fokus – Anzahl
  • Umfang der Arbeitsaufträge reduzieren - Stoffreduktion / Stoffaufbereitung - Mut zur Lücke
  • Hausaufgaben überdenken / reduzieren
  • an den Interessen und Stärken der Schüler/innen anknüpfen
  • Flexibilität in Bezug auf die Bedürfnisse des Kindes
  • Rückzugsräume für das Kind schaffen
  • Unterricht in der Kleingruppe / Einzelunterricht
  • Stundenreduktion

Individueller Förderplan

Beobachtungsbogen als Arbeitsgrundlage für alle mit dem / der Schüler/in befassten Personen / Lehrkräfte
Ziele – Maßnahmen – Zuständigkeit – Evaluation (Planungsformular)

Spezifische Förderung

im sozial-emotionalen Bereich (vorrangig!)

spezifische Trainings - Literaturhinweise

Verhaltensalternativen entwickeln

Förderplan (s.o.)

Formen / Settings der Leistungsfeststellung

An die Bedürfnisse des Kindes anpassenPrüfungskultur
Förderliche Leistungsbeurteilung ÖZEPS
LBVO im Sinne des Kindes auslegen

Antrag auf Assistenz

Formular wird im Bedarfsfall und nach Besprechung im Interdisziplinären Beratungsteam an die Schule übermittelt.

Schulinterne Konzepte

Entwicklung und Vereinbarungen von für alle Beteiligten (Lehrer/innen, Schüler/innen) verbindlichen Maßnahmen / Strategien / Regeln / Konsequenzen im Umgang mit dem Schüler / der Schülerin

Schulwechsel andenken

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